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Wo befinden sich die Server der gängigsten KI/AI…

Chatbots?
  1. Gemini (Google):
    • Notiz: Bekannt für starke multimodale Fähigkeiten (Text, Bild, Audio) und Integration in Google-Dienste. Nutzt seine globale Cloud-Infrastruktur.
    • Hauptrechenzentren: Vorwiegend USA aber auch Deutschland und Belgien.
    • DSGVO-Konform: Tlw.
  2. Mistral Large 3 (Mistral AI):
    • Notiz: Ein leistungsstarkes, in Europa entwickeltes Modell, das für seine Effizienz und Sprachverständnis geschätzt wird.
    • Hauptrechenzentren: Frankreich und weitere Standorte in Schweden und anderen europäischen Ländern geplant.
    • DSGVO-Konform: Ja
  3. Grok (xAI, Elon Musk):
    • Notiz: Fokus auf Echtzeit-Daten (z. B. von X/Twitter) und emotionaler Intelligenz.
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  4. Claude (Anthropic):
    • Notiz: Bekannt für sichere, ethische KI-Anwendungen und starke Dialogfähigkeiten, besonders in komplexen Gesprächen.
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  5. DeepSeek V3.2:
    • Notiz: Zeichnet sich durch hohe Genauigkeit in technischen und wissenschaftlichen Fragen aus.
    • Hauptrechenzentren: China
    • DSGVO-Konform: Nein
  6. Microsoft Copilot:
    • Notiz: Integriert in Windows und Office, nutzt oft OpenAI-Modelle, aber mit Microsoft-spezifischen Erweiterungen.
    • Hauptrechenzentren: Vorwiegend USA und Weltweit
    • DSGVO-Konform: Tlw.
  7. Perplexity AI:
    • Notiz: Kombiniert KI-Chats mit Echtzeit-Websuche für aktuelle Informationen.
    • Hauptrechenzentren: USA und tlw. Europa
    • DSGVO-Konform: Tlw.
Bildgenerierung?
  1. Midjourney:
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  2. DALL·E:
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  3. Stable Diffusion:
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
Programmierunterstützung?
  1. GitHub Copilot:
    • Notiz: Liegt in der Infrastruktur von GitHub und Microsoft Azure.
    • Hauptrechenzentren: Vorwiegend USA aber auch Deutschland und Niederlande.
    • DSGVO-Konform: Tlw.
Serverroom

PayPal vs Wero

  1. Herkunft und Verfügbarkeit
    • PayPal: USA, weltweit etabliert, Akzeptanz bei Händlern und Privatpersonen.
    • Wero: Europa, entwickelt von der European Payments Initiative (EPI), noch nicht in allen Ländern verfügbar, Wachsende Akzeptanz.
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  2. Geschwindigkeit und Komfort
    • PayPal bucht das Geld direkt von Bankkonto zu Bankkonto, mit Zwischenkonto.
    • Wero bucht das Geld direkt von Bankkonto zu Bankkonto, ohne Zwischenkonto.
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  3. Kosten und Gebühren
    • PayPal: Keine Gebühren für Privatpersonen bei P2P-Überweisungen (Person zu Person). Für Händler sind die Transaktionsgebühren höher.
    • Wero: Keine Gebühren für Privatpersonen bei P2P-Überweisungen (Person zu Person). Für Händler sind die Transaktionsgebühren niedriger.
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  4. Datenschutz und Sicherheit
    • PayPal bietet Käuferschutz und eine einfache Abwicklung, steht aber in der Kritik wegen Datenschutzbedenken und Sicherheitslücken.
    • Wero wirbt mit hohem europäischen Datenschutz und weniger Abhängigkeit von US-Konzernen.
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  5. Akzeptanz und Verbreitung
    • PayPal ist nach wie vor der Standard für Online-Zahlungen. Wird von vielen Händlern akzeptiert.
    • Wero steht noch am Anfang. Immer mehr Banken bieten es an aber die Akzeptanz im Handel ist noch begrenzt. Einführung im stationären Handel für 2026 geplant.
    •  
  6. Teilnehmende Banken in Deutschland
    • Sparkassen
    • Volksbanken Raiffeisenbanken
    • Sparda-Bank
    • PSD Bank
    • Deutsche Bank
    • Postbank
    • ING Deutschland (geplant 2026)
    • N26 (geplant 2026)
    • Revolut (geplant 2026)
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  7. Teilnehmende Banken in Belgien, Frankreich, Niederlande, Luxemburg
    • Belgien: Belfius, BNP Paribas Fortis, ING, KBC, Argenta, Bank Van Breda, Beobank, Crelan, VDK Bank
    • Frankreich: BPCE Groupe, Crédit Agricole, La Banque Postale, Société Générale
    • Niederlande: Start 2026 (u.a. iDEAL-Partner)
    • Luxemburg: Banques Raiffeisen, Post Luxembourg, BGL BNP Paribas, Spuerkeess
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  8. Wie aktiviert man Wero
    • Wero ist in der Regel direkt in der Banking-App deiner teilnehmenden Bank integriert.
    • Separate Wero-App, die mit deinem Bankkonto verknüpft wird.
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  9. Deine Bank ist (noch) nicht dabei
  10. So aktivierst du Wero (Beispiel Kreissparkasse)
    • Sparkassen-App:
      • Installiere und öffne die Sparkassen-App auf deinem Smartphone.
      • Gehe in den Bereich „Zahlungen“ oder „Bezahlen“.
      • Suche nach der Option „Wero“ oder „Geld senden mit Wero“.
      • Folge den Anweisungen, um Wero zu aktivieren – in der Regel musst du nur deine Handynummer oder E-Mail-Adresse bestätigen.
      • Danach kannst du sofort Geld an Freunde oder Familienmitglieder senden und bei teilnehmenden Händlern online bezahlen.
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    • Wero-App:
      • Installiere und öffne die Wero-App auf deinem Smartphone.
      • Folge den Anweisungen.
      • Verknüpfe mit der Sparkassen-App.
      • Danach kannst du sofort Geld an Freunde oder Familienmitglieder senden und bei teilnehmenden Händlern online bezahlen.
      •  
  11. Fazit
    • PayPal ist noch der Platzhirsch, besonders für internationale Zahlungen und Käuferschutz. Wero ist eine kostengünstigere und datenschutzfreundlichere Alternative aber noch nicht überall nutzbar. Wer Wert auf europäische Standards und niedrige Gebühren legt, sollte Wero im Blick behalten, sofern die eigene Bank mitmacht.

(Stand Februar 2026)

PayPal vs Wero

Apps nach Gebrauch schließen

3 Gründe warum man Apps schließen sollte:
    • Leistung: Offene Apps verbrauchen im Hintergrund oft RAM und CPU, was das Gerät verlangsamen kann.
    • Akkulaufzeit: Manche Apps aktualisieren sich im Hintergrund oder nutzen Standortdienste, was den Akku belastet.
    • Stabilität: Apps, die „hängen“, können das System instabil machen.
Wann Apps schließen?
    • Nicht immer nötig: Moderne Betriebssysteme verwalten Apps effizient. Ein ständiges Schließen ist nicht erforderlich und kann sogar kontraproduktiv sein, da Apps beim erneuten Öffnen mehr Energie verbrauchen.
    • Gezieltes Schließen: Nur bei nicht reagierenden Apps oder vor dem Laden des Geräts (z. B. über Nacht) sinnvoll.
Wie schließt man Apps?
    • Android
      • Neuere Versionen: Wischen Sie vom unteren Bildschirmrand nach oben und halten Sie kurz. Der Task-Manager öffnet sich. Hier nun die App nach oben wischen. Zur nächsten App nach rechts wischen.
      • Ältere Versionen: Multitasking-Taste* drücken. Der Task-Manager öffnet sich. Hier nun die App nach oben wischen. Zur nächsten App nach rechts wischen.
    • iPhone (iOS)
      • Ohne Home-Button: Wischen Sie vom unteren Bildschirmrand nach oben und halten Sie kurz. Der Task-Manager öffnet sich. Hier nun die App nach oben wischen. Zur nächsten App nach rechts wischen.
      • Mit Home-Button: Home-Button doppelt drücken. Der Task-Manager öffnet sich. Hier nun die App nach oben wischen. Zur nächsten App nach rechts wischen.
Hinweis:
    • Nicht alle Apps schließen: Das System verwaltet Hintergrundprozesse oft besser als manuell. Ein ständiges Schließen kann sogar die Akkulaufzeit verkürzen, da Apps beim erneuten Start mehr Ressourcen benötigen.
    • Die Apps werden mit oben genannten Anleitungen nicht gelöscht, sondern nur geschlossen! Um eine App zu deinstallieren, muss man länger auf die App drücken. Dann öffnet sich ein Kontextmenü mit entsprechenden Hinweisen.
    • Geräte ab und zu ausschalten!
      • Nachhaltig.
      • Gerät wird auf seine Weise mal aufgeräumt.
      • Viele Updates finden nur beim Neustart statt oder werden erst bei einem Neustart beendet.
      • Abschalten ist gesünder und angenehmer. Denn muss man immer erreichbar sein, besonders Nachts?
      • Zumindest beim Laden sollte man das Smartphone ausschalten, denn zum einen telefoniert man in dieser Zeit ja sowieso eher nicht damit und zum anderen geht es dann schneller. Und zum dritten lädt der Akku laut Experten dann gleichmäßiger, was auch der Lebensdauer zugutekommt.
      • Programme bleiben geöffnet, Rechnerkapazitäten werden weiter verbraucht und das System wird verlangsamt.
      • Energieverschwendung.
      • Lebensqualität des Akkus.
    • * Die Multitasking-Schaltfläche (|||) befindet sich rechts oder links neben der Home-Taste (o). Um z.B. eine App zu beenden oder zu sehen welche Apps geöffnet sind, einfach auf das Task-Manager-Symbol drücken. Es öffnet sich der Task-Manager.

|||          O          <

Phone

KI/AI und Urheberrecht

In Deutschland und der EU gilt (Stand Februar 2026):

KI/AI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, wenn sie ohne menschliche kreative Leistung entstanden sind.

Wichtige Punkte zum Urheberrecht bei KI/AI-Inhalten
    • Kein Urheberrecht: Weder die KI/AI, der Programmierer noch der Nutzer, der nur einen Prompt eingibt, gelten als Urheber. Der Inhalt ist damit gemeinfrei.
    • Keine Lizenzpflicht: Man muss keine Lizenzgebühren zahlen und kann die Inhalte frei bearbeiten und nutzen.
    • Risiko von Abmahnungen: Wenn KI/AI-Inhalte zufällig oder durch das Training der KI/AI bestehende Werke nachahmen, können Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Besonders kritisch ist dies bei Bildern, Musik oder Texten, die stark an geschützte Werke erinnern.
Praktische Empfehlungen
    • Prüfe die Originalität: Nutze Tools, um Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken zu erkennen.
    • Kombiniere mit menschlicher Kreativität: Durch eigene Bearbeitung oder kreative Weiterverarbeitung kann man unter Umständen einen urheberrechtlichen Schutz erlangen.
    • Nutze lizenzierte KI-Tools: Manche Anbieter garantieren, dass ihre KI/AI keine urheberrechtlich geschützten Inhalte reproduziert.
Aktuelle Entwicklungen

Die EU arbeitet an einer Harmonisierung des Urheberrechts für KI/AI-Inhalte, aber bisher gibt es keine abschließende Regelung.
Fazit: KI/AI-Inhalte sind praktisch frei nutzbar, aber Vorsicht bei Ähnlichkeiten zu geschützten Werken.

Tipp

Möchte man Urheber der KI-generierten Werke werden, kann man Folgendes tun:

    • Inhalte abwandeln
    • Worte und/oder Farben ändern.
    • Vorgenommene Abwandlungen der Inhalte dokumentieren.
    • Alternativ KI/AI nur als Inspirationsquelle nutzen.
    • KI/AI-Inhalte vor der Verwendung überprüfen.
    • Recherchen durchführen und einen Plagiats-Scanner nutzen oder die KI/AI-Inhalte verändern.
Recht am eigenen Bild
    • Risiko bei KI/AI-generierten Personenbildern: Wenn eine KI ein Bild erzeugt, das einer realen Person ähnelt, kann das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) verletzt werden. Die abgebildete Person (oder ihr Abbild) darf nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.
    • Praktische Konsequenz: Nutze KI/AI-generierte Personenbilder nur, wenn sichergestellt ist, dass keine reale Person erkennbar ist – oder man bearbeitet echte Fotos mit Einwilligung nach.
Haftung für KI/AI-generierte Inhalte
    • Fehler und Rechtsverstöße: Wenn die KI/AI falsche Informationen verbreitet (z.B. falsche Rabattversprechen) oder Urheberrechte verletzt, ist man als Nutzer/Betreiber verantwortlich.
KI/AI-Kennzeichnungspflicht (ab 2. August 2026, EU-KI-Verordnung)
    • Anbieterpflicht: Entwickler/Anbieter von KI/AI-Systemen müssen KI/AI-generierte Inhalte kennzeichnen (z.B. durch Wasserzeichen, Disclaimer, Metadaten).
    • Keine direkte Pflicht für Nutzer/Betreiber: Nicht jeder KI/AI-Inhalt muss selbst gekennzeichnet werden, es sei denn:
      • Nutzung von KI/AI-Inhalte in hochriskanten Bereichen (z.B. Deepfakes in Wahlkampf, medizinische Diagnosen).
      • KI/AI-Inhalte werden als menschengemacht ausgegeben (Täuschungsabsicht).
Empfehlungen für die Praxis
    • Personenbilder: Nutze nur KI/AI-Bilder, die keine realen Personen darstellen – oder bearbeite echte Fotos mit Einwilligung.
    • Haftung minimieren: Prüfe KI/AI-Inhalte auf Richtigkeit und Rechtskonformität, vor der Veröffentlichung.
    • Kennzeichnung: Keine KI/AI-Kennzeichen der Anbieter löschen. Bei Unsicherheit: Transparenz schaffen (z.B. „Dieser Text (Dieses Bild) wurde mit KI/AI-Unterstützung erstellt“).
Wann ist eine KI/AI-Kennzeichnung Pflicht?
    • Deepfakes
      • Immer kennzeichnen, wenn realistische Inhalte (Bilder, Audio, Video) erstellt werden, die Personen in einem falschen Kontext zeigen (z.B. gefälschte Zitate, Handlungen).
    • Inhalte von öffentlichem Interesse
      • Kennzeichnungspflicht, wenn KI/AI-generierte Texte, Bilder oder Videos die Öffentlichkeit über wichtige Themen informieren (z.B. Nachrichten, politische Inhalte, wissenschaftliche Informationen).
    • Hochriskante Anwendungen
      • Immer dann, wenn KI/AI-Inhalte in sensiblen Bereichen eingesetzt werden (z.B. Medizin, Recht, Wahlkampf).
Wann ist keine Kennzeichnung nötig?
    • Bei offensichtlich künstlichen Inhalten (z.B. Fantasy-Bilder, kreative Texte, die nicht als Fakt dargestellt werden).
    • Bei privater Nutzung oder internen Dokumenten, die nicht öffentlich verbreitet werden.
Wie kennzeichnen?
    • Expliziter Hinweis (z.B. „Dieser Inhalt wurde mit KI/AI-Unterstützung erstellt“).
    • Keine Täuschung: Nutzer müssen erkennen können, dass es sich um KI/AI-Inhalte handelt.

Wichtig: Die Pflicht zur Kennzeichnung trifft vor allem Anbieter von KI/AI-Systemen (z.B. Wasserzeichen in Bildern), aber auch Nutzer, wenn sie KI/AI-Inhalte in den genannten Bereichen einsetzen.

Betriebssystem installieren

Als Erstes muss ein bootfähiger USB-Stick mit einer ISO-Datei erstellt werden. Dazu benötigen wir einen leeren 32 GB USB-Stick und einen Rechner mit Betriebssystem.

ISO-Dateien sind Abbilddateien von optischen Datenträgern wie CDs, DVDs oder Blu-rays. Die gängigsten Dateiendungen für ISO-Dateien sind:

    • .iso (Standard-Endung für ISO-Abbilder)
    • .img (wird manchmal für Disk-Images verwendet)
    • .bin (wird oft für binäre Disk-Images verwendet, manchmal in Kombination mit einer .cue-Datei)
    • .nrg (Nero-Burning-ROM-Abbilder)
    • .dmg (Apple Disk Image, vor allem auf macOS)

Die häufigste und bekannteste Endung ist .iso.
ISO-Dateien werden u.a. verwendet um Betriebssysteme wie Windows oder Linux auf einem Rechner zu installieren. Dazu muss der Rechner von einem bootfähigen USB-Stick gebootet werden.

Je nach gewünschtem Betriebssystem (OS) heißen die iso-Dateien z.B.:

    • linuxmint_xx_x64Bit.iso
    • winx_xx_x64Bit.iso
Windows-Rechner:
    1. ISO-Datei herunterladen (Suchmaschine Internet) und auf dem Windows-PC speichern.
    2. Bootfähigen USB-Stick erstellen: Nutze Tools wie Rufus (Windows), Balena Etcher (Windows/macOS/Linux) um das ISO-Abbild auf den Stick zu schreiben.
    3. Den 32 GB USB-Stick einstecken und das Tool starten.
Linux-Rechner:
    1. ISO-Datei herunterladen (Suchmaschine Internet) und auf dem Linux-PC speichern.
    2. Nun rechte Maustaste auf die ISO-Datei und „Startfähigen USB-Stick erstellen“. Der USB-Stick muss bereits eingesteckt sein.
      Andere Möglichkeit:
      Nutze zum Beispiel ISO Image Writer (Anwendungsverwaltung) um den Stick zu erstellen oder das Terminal.
    3. Den 32 GB USB-Stick einstecken und die Anwendung starten.
Sicherheitshinweis:

ISO-Dateien nur von offiziellen Quellen herunterladen, um sicherzustellen, dass die Dateien unverändert und frei von Malware sind.

    1. Nach dem Vorgang den Stick in einen freien USB-Port deines zu installierenden Computers stecken.
    2. Starte den Computer neu.
    3. Drücke während des Startvorgangs die entsprechende Taste, um das Boot-Menü oder das BIOS/UEFI aufzurufen. Die Taste variiert je nach Hersteller:
      • F9, F11, F12, ESC (für Boot-Menü)
      • DEL, F1, F2 (für BIOS/UEFI)
    4. Boot-Reihenfolge ändern
      • Im Boot-Menü: Wähle den USB-Stick aus der Liste aus.
      • Im BIOS/UEFI: Suche nach der Boot-Reihenfolge („Boot Order“) und setze den USB-Stick an die erste Stelle.
    5. Speichere die Einstellungen (meist mit F10) und bestätige mit Ja/OK. Der Computer startet nun vom USB-Stick.
    6. Folge den Anweisungen auf dem Bildschirm, um das Betriebssystem zu installieren.
    7. Falls der USB-Stick nicht erkannt wird, prüfe, ob er korrekt beschrieben wurde und ob der USB-Port funktioniert. Bei UEFI-Systemen kann es nötig sein, den „Secure Boot“ im BIOS zu deaktivieren.
Mac-Rechner:

Siehe Apple Support

USB-Stick
screen shot iso files

BIOS

Bootreihenfolge

USB

Allgemein

USB (Universal Serial Bus) ist ein bit-serielles Datenübertragungssystem zur Verbindung eines Computers mit externen Geräten. Mit USB ausgestattete Geräte können im laufenden Betrieb miteinander verbunden und angeschlossene Geräte sowie deren Eigenschaften automatisch erkannt werden.

Vor der Einführung von USB gab es eine Vielzahl verschiedenster Steckertypen, die fast alle durch USB ersetzt wurden. Für Anwender brachte das wesentliche Vereinfachungen mit sich.

USB wurde 1996 als USB 1.0 eingeführt. Im Jahr 2000 kam USB 2.0, gefolgt von USB 3.0, 3.1 und 2017 USB 3.2. 2019 folgte schließlich USB 4.0 und 2022 USB 4v2.

Datenraten

USB 1.0 ➡ 1,5 Mbit/s
USB 1.1 ➡ 12 Mbit/s
USB 2.0 ➡ 480 Mbit/s
USB 3.0 ➡ 5 Gbit/s
USB 3.1 ➡ 10 Gbit/s
USB 3.2 ➡ 20 Gbit/s
USB 4 ➡ 40 Gbit/s
USB 4v2 ➡ 80 Gbit/s

Einsatz

USB eignet sich für viele Geräte: Festplatten, Disketten, DVD-Laufwerke, Drucker, Scanner, Webcams, Mäuse, Tastaturen, aktive Lautsprecher, Sticks, sogar Grafikkarten und Monitore. Für Geräte mit geringem Stromverbrauch wie Mäuse, Telefone, Tastaturen, aber beispielsweise auch CIS-Scanner oder manche 2,5“-Festplatten und externe Soundkarten kann USB die Stromversorgung übernehmen.

Stromversorgung

Mit Einführung war auch die Stromversorgung angeschlossener Geräte über die USB-Kabelverbindungen möglich. Allerdings war die maximale Leistung nur für Geräte mit geringem Strombedarf ausreichend. Mittlerweile sind bis zu 240 W möglich, ausreichend um beispielsweise ein Notebook zu laden. Ist eine höhere Leistung nötig muss auf eine externe Spannungsquelle zurückgegriffen werden (HUB mit Netzteil o.ä.).

Über den 5-V-Standard hinaus lassen sich über eine USB-Typ-C-Steckverbindung Geräte mit einer Leistungsaufnahme bis 240 W ohne zusätzliche Stromversorgung betreiben (USB Power Delivery (USB-PD)). Verschiedene Profile definieren die möglichen Stromstärken (bis 5 A) und mögliche Spannungen. Zusätzlich zur bisher üblichen Spannung von 5 V sind 12 V bzw. 20 V möglich.

Die Spannung auf USB beträgt beim Anschließen eines Gerätes stets 5 V, kann aber nach Verhandlungen zwischen Gerät und Host auf 12 V oder 20 V erhöht werden. Ebenso kann der Strom abgefragt werden. Und auch die Flussrichtung der Energieversorgung wird verhandelt. So kann ein Computer einen Monitor mit Strom versorgen, genauso wie ein Monitor einen Computer mit Strom versorgen kann.

Mechanische Ausführung

Die Stecker eines USB-Kabels sind verpolungs- und vertauschungssicher gestaltet. Durch starke Benutzung der Stecker kann es zu Kontaktproblemen und Beschädigungen kommen. Aus diesem Grund, aber auch wegen des Mangels an Arretierungsmöglichkeiten, werden in der professionellen Datenverkabelung bevorzugt andere Schnittstellen eingesetzt.

USB-Hubs

Ein USB-Hub ist ein USB-Verteiler. Sie können ihren Strom aus dem Bus selbst beziehen oder über eine eigene Stromversorgung verfügen.

USB-Umschalter

Ein USB-Umschalter (USB-Switch oder USB-Weiche) ist ein Gerät zum Betrieb eines Peripheriegeräts an mehreren Rechnern ohne Umstecken. Hier kann immer nur einer der Rechner auf die jeweiligen Peripheriegeräte geschaltet werden, was entweder mechanisch oder automatisch erfolgen kann.

USB als standardisierte Spannungsquelle

USB kann auch als Spannungsquelle eingesetzt werden. Seit 2009 ist Micro-USB als Standard-Gerätebuchse für den Ladekontakt einsetzbar (MP3-Player, Handys, Kameras, etc.).

USB-Typen
➡️ Typ-A
➡️ Typ-B
➡️ Typ-C
➡️ Micro-USB
➡️ Mini-USB
Ausgefallenes

Kuriose Geräte gibt es auf dem Markt, die USB vorwiegend zur Stromversorgung nutzen. Beispielsweise gibt es USB-Wärmeplatten, die eine Kaffeetasse über die USB-Schnittstelle warmhält, USB-Lampen für Notebooks, um die Tastatur zu beleuchten, USB-Tastatur-Staubsauger, USB-Ventilatoren, USB-Weihnachtsbäume oder beheizbare USB-Handschuhe usw.

USB Probleme
    1. Einfache Lösungen – zuerst ausprobieren
      • Stecker prüfen: Ist das Kabel oder der Stecker beschädigt? Probiere ein anderes Kabel oder einen anderen USB-Port.
      • Neustart: Starte deinen Computer neu – manchmal löst sich dann das Problem.
      • Anderes Gerät testen: Funktioniert das USB-Gerät an einem anderen Computer oder Port? Falls ja, liegt das Problem bei deinem PC.
    2. USB-Port oder Treiber
      • Port wechseln: Nutze einen anderen USB-Port (vorzugsweise direkt am PC, nicht an einem Hub).
      • Treiber aktualisieren:
        • Windows: Öffne den Geräte-Manager (Win + X → Geräte-Manager), suche nach „Universelle serielle Buscontroller“ oder „Unbekanntes Gerät“. Klicke mit der rechten Maustaste und wähle „Treiber aktualisieren“.
        • Mac/Linux: Meist werden Treiber automatisch verwaltet, aber ein Systemupdate kann helfen.
    3. Stromversorgung
      • USB-Hub: Falls du einen Hub nutzt, versuche das Gerät direkt am PC anzuschließen. Manche Geräte brauchen mehr Strom, als ein Hub liefern kann.
      • Netzteil prüfen: Bei externen Festplatten oder anderen stromhungrigen Geräten: Ist das Netzteil angeschlossen?
    4. Betriebssystem-Einstellungen
      • Windows: Öffne den Geräte-Manager, suche nach dem Gerät und deaktiviere/aktiviere es neu.
      • Mac: Öffne die Systeminformationen (Apfel-Menü → „Über diesen Mac“ → „Systembericht“), prüfe unter „USB“, ob das Gerät erkannt wird.
      • Linux: Nutze den Befehl lsusb im Terminal, um zu sehen, ob das Gerät erkannt wird.
    5. Gerätespezifische Probleme
      • Externe Festplatte/Stick: Prüfe, ob das Gerät an einem anderen PC funktioniert. Falls nicht, könnte es defekt sein.
      • Smartphone/Tablet: Manche Geräte brauchen eine spezielle Einstellung (z. B. „Dateiübertragung“ aktivieren, wenn sie angeschlossen werden).
    6. Fortgeschrittene Lösungen
      • USB-Controller zurücksetzen: Im Geräte-Manager unter „Universelle serielle Buscontroller“ alle Einträge deinstallieren und den PC neu starten.
      • BIOS/UEFI prüfen: Selten, aber manchmal sind USB-Ports im BIOS deaktiviert.
Weitere Hinweise

Um eine USB-Festplatte sicher vom Rechner zu trennen, solltest du sie immer auswerfen oder sicher entfernen, bevor du den Stecker ziehst. So vermeidest du Datenverlust oder Beschädigung der Festplatte.

Anleitung nach Betriebssystem

    • Windows:
      1. Klicke auf das USB-Symbol (usb-stick) in der Taskleiste.
      2. Wähle deine Festplatte aus und klicke auf "Hardware sicher entfernen und Medium auswerfen".
      3. Warte auf die Bestätigung: "Hardware kann jetzt entfernt werden".
      4. Ziehe dann erst den USB-Stecker ab.
      5. Alternativ:
      6. Öffne den Explorer (Win + E), klicke mit der rechten Maustaste auf die Festplatte und wähle "Auswerfen".
      7. Warte auf die Bestätigung: "Hardware kann jetzt entfernt werden".
      8. Ziehe dann erst den USB-Stecker ab.
    • macOS:
      1. Ziehe das Festplattensymbol auf dem Desktop oder im Finder in den Papierkorb (der sich dann in ein Auswurf-Symbol verwandelt).
      2. Warte, bis die Festplatte verschwunden ist.
      3. Ziehe dann erst den USB-Stecker ab.
      4. Alternativ:
      5. Klicke mit der rechten Maustaste auf die Festplatte und wähle "[Name der Festplatte] auswerfen".
      6. Warte auf die Bestätigung
      7. Ziehe dann erst den USB-Stecker ab.
    • Linux/Ubuntu:
      1. Klicke auf das Wechseldatenträger-Symbol (⏏) in der Leiste.
      2. Wähle deine Festplatte aus und klicke auf "Auswerfen" oder "Sicher entfernen".
      3. Warte auf die Bestätigung und ziehe dann erst den Stecker ab.
      4. Alternativ:
      5. Öffne den Dateimanager, klicke mit der rechten Maustaste auf die Festplatte und wähle "Auswerfen".
      6. Warte auf die Bestätigung und ziehe dann erst den Stecker ab.
Praktische Tipps
    • Kabelqualität: Billige Kabel erreichen oft nicht die maximale Geschwindigkeit.
    • Gerätekompatibilität: Die tatsächliche Geschwindigkeit hängt vom langsamsten Beteiligten ab (z. B. USB-Stick, Kabel, Port).
    • USB4 ist abwärtskompatibel, aber für volle Geschwindigkeit brauchst du passende Hardware.
Wichtig
    • Festplatten können im laufenden Betrieb eingesteckt werden aber nicht einfach den USB-Stecker ziehen! Das kann zu Datenverlust und/oder Beschädigung der Festplatte führen.
    • Falls die Festplatte "besetzt" ist (z. B. durch eine geöffnete Datei), schließe alle Programme, die darauf zugreifen.
    • USB-Sticks, Mäuse, Tastaturen, Drucker und ähnliches können im laufenden Betrieb ein- oder ausgesteckt werden ohne das man auf eine Meldung warten muss.

SmartTV

Hängt wie ein schwarzes Brett an der Wand und kann so viel. 😉

Außer Fernsehgucken geht auch Streamen, Bilder und Videos vom Handy oder PC ansehen, Musik hören, Geräte bedienen und so weiter und so weiter.

Wie wäre es mit einem Aquarium oder einem Kaminfeuer im Wohnzimmer? Vorteil es läuft kein Wasser aus oder es kann kein Funkenflug geben. 🙂

Einfach ein entsprechendes Video über den SmartTV laufen lassen. Oder jeden Tag ein neues Gemälde an der Wand?

So haucht ihr Leben ins Gerät und nutzt es vielseitig.