Wo befinden sich die Server der gängigsten KI/AI…

Chatbots?
  1. Gemini (Google):
    • Notiz: Bekannt für starke multimodale Fähigkeiten (Text, Bild, Audio) und Integration in Google-Dienste. Nutzt seine globale Cloud-Infrastruktur.
    • Hauptrechenzentren: Vorwiegend USA aber auch Deutschland und Belgien.
    • DSGVO-Konform: Tlw.
  2. Mistral Large 3 (Mistral AI):
    • Notiz: Ein leistungsstarkes, in Europa entwickeltes Modell, das für seine Effizienz und Sprachverständnis geschätzt wird.
    • Hauptrechenzentren: Frankreich und weitere Standorte in Schweden und anderen europäischen Ländern geplant.
    • DSGVO-Konform: Ja
  3. Grok (xAI, Elon Musk):
    • Notiz: Fokus auf Echtzeit-Daten (z. B. von X/Twitter) und emotionaler Intelligenz.
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  4. Claude (Anthropic):
    • Notiz: Bekannt für sichere, ethische KI-Anwendungen und starke Dialogfähigkeiten, besonders in komplexen Gesprächen.
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  5. DeepSeek V3.2:
    • Notiz: Zeichnet sich durch hohe Genauigkeit in technischen und wissenschaftlichen Fragen aus.
    • Hauptrechenzentren: China
    • DSGVO-Konform: Nein
  6. Microsoft Copilot:
    • Notiz: Integriert in Windows und Office, nutzt oft OpenAI-Modelle, aber mit Microsoft-spezifischen Erweiterungen.
    • Hauptrechenzentren: Vorwiegend USA und Weltweit
    • DSGVO-Konform: Tlw.
  7. Perplexity AI:
    • Notiz: Kombiniert KI-Chats mit Echtzeit-Websuche für aktuelle Informationen.
    • Hauptrechenzentren: USA und tlw. Europa
    • DSGVO-Konform: Tlw.
Bildgenerierung?
  1. Midjourney:
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  2. DALL·E:
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
  3. Stable Diffusion:
    • Hauptrechenzentren: USA
    • DSGVO-Konform: Nein
Programmierunterstützung?
  1. GitHub Copilot:
    • Notiz: Liegt in der Infrastruktur von GitHub und Microsoft Azure.
    • Hauptrechenzentren: Vorwiegend USA aber auch Deutschland und Niederlande.
    • DSGVO-Konform: Tlw.
Serverroom

KI/AI und Urheberrecht

In Deutschland und der EU gilt (Stand Februar 2026):

KI/AI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, wenn sie ohne menschliche kreative Leistung entstanden sind.

Wichtige Punkte zum Urheberrecht bei KI/AI-Inhalten
    • Kein Urheberrecht: Weder die KI/AI, der Programmierer noch der Nutzer, der nur einen Prompt eingibt, gelten als Urheber. Der Inhalt ist damit gemeinfrei.
    • Keine Lizenzpflicht: Man muss keine Lizenzgebühren zahlen und kann die Inhalte frei bearbeiten und nutzen.
    • Risiko von Abmahnungen: Wenn KI/AI-Inhalte zufällig oder durch das Training der KI/AI bestehende Werke nachahmen, können Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Besonders kritisch ist dies bei Bildern, Musik oder Texten, die stark an geschützte Werke erinnern.
Praktische Empfehlungen
    • Prüfe die Originalität: Nutze Tools, um Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken zu erkennen.
    • Kombiniere mit menschlicher Kreativität: Durch eigene Bearbeitung oder kreative Weiterverarbeitung kann man unter Umständen einen urheberrechtlichen Schutz erlangen.
    • Nutze lizenzierte KI-Tools: Manche Anbieter garantieren, dass ihre KI/AI keine urheberrechtlich geschützten Inhalte reproduziert.
Aktuelle Entwicklungen

Die EU arbeitet an einer Harmonisierung des Urheberrechts für KI/AI-Inhalte, aber bisher gibt es keine abschließende Regelung.
Fazit: KI/AI-Inhalte sind praktisch frei nutzbar, aber Vorsicht bei Ähnlichkeiten zu geschützten Werken.

Tipp

Möchte man Urheber der KI-generierten Werke werden, kann man Folgendes tun:

    • Inhalte abwandeln
    • Worte und/oder Farben ändern.
    • Vorgenommene Abwandlungen der Inhalte dokumentieren.
    • Alternativ KI/AI nur als Inspirationsquelle nutzen.
    • KI/AI-Inhalte vor der Verwendung überprüfen.
    • Recherchen durchführen und einen Plagiats-Scanner nutzen oder die KI/AI-Inhalte verändern.
Recht am eigenen Bild
    • Risiko bei KI/AI-generierten Personenbildern: Wenn eine KI ein Bild erzeugt, das einer realen Person ähnelt, kann das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) verletzt werden. Die abgebildete Person (oder ihr Abbild) darf nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.
    • Praktische Konsequenz: Nutze KI/AI-generierte Personenbilder nur, wenn sichergestellt ist, dass keine reale Person erkennbar ist – oder man bearbeitet echte Fotos mit Einwilligung nach.
Haftung für KI/AI-generierte Inhalte
    • Fehler und Rechtsverstöße: Wenn die KI/AI falsche Informationen verbreitet (z.B. falsche Rabattversprechen) oder Urheberrechte verletzt, ist man als Nutzer/Betreiber verantwortlich.
KI/AI-Kennzeichnungspflicht (ab 2. August 2026, EU-KI-Verordnung)
    • Anbieterpflicht: Entwickler/Anbieter von KI/AI-Systemen müssen KI/AI-generierte Inhalte kennzeichnen (z.B. durch Wasserzeichen, Disclaimer, Metadaten).
    • Keine direkte Pflicht für Nutzer/Betreiber: Nicht jeder KI/AI-Inhalt muss selbst gekennzeichnet werden, es sei denn:
      • Nutzung von KI/AI-Inhalte in hochriskanten Bereichen (z.B. Deepfakes in Wahlkampf, medizinische Diagnosen).
      • KI/AI-Inhalte werden als menschengemacht ausgegeben (Täuschungsabsicht).
Empfehlungen für die Praxis
    • Personenbilder: Nutze nur KI/AI-Bilder, die keine realen Personen darstellen – oder bearbeite echte Fotos mit Einwilligung.
    • Haftung minimieren: Prüfe KI/AI-Inhalte auf Richtigkeit und Rechtskonformität, vor der Veröffentlichung.
    • Kennzeichnung: Keine KI/AI-Kennzeichen der Anbieter löschen. Bei Unsicherheit: Transparenz schaffen (z.B. „Dieser Text (Dieses Bild) wurde mit KI/AI-Unterstützung erstellt“).
Wann ist eine KI/AI-Kennzeichnung Pflicht?
    • Deepfakes
      • Immer kennzeichnen, wenn realistische Inhalte (Bilder, Audio, Video) erstellt werden, die Personen in einem falschen Kontext zeigen (z.B. gefälschte Zitate, Handlungen).
    • Inhalte von öffentlichem Interesse
      • Kennzeichnungspflicht, wenn KI/AI-generierte Texte, Bilder oder Videos die Öffentlichkeit über wichtige Themen informieren (z.B. Nachrichten, politische Inhalte, wissenschaftliche Informationen).
    • Hochriskante Anwendungen
      • Immer dann, wenn KI/AI-Inhalte in sensiblen Bereichen eingesetzt werden (z.B. Medizin, Recht, Wahlkampf).
Wann ist keine Kennzeichnung nötig?
    • Bei offensichtlich künstlichen Inhalten (z.B. Fantasy-Bilder, kreative Texte, die nicht als Fakt dargestellt werden).
    • Bei privater Nutzung oder internen Dokumenten, die nicht öffentlich verbreitet werden.
Wie kennzeichnen?
    • Expliziter Hinweis (z.B. „Dieser Inhalt wurde mit KI/AI-Unterstützung erstellt“).
    • Keine Täuschung: Nutzer müssen erkennen können, dass es sich um KI/AI-Inhalte handelt.

Wichtig: Die Pflicht zur Kennzeichnung trifft vor allem Anbieter von KI/AI-Systemen (z.B. Wasserzeichen in Bildern), aber auch Nutzer, wenn sie KI/AI-Inhalte in den genannten Bereichen einsetzen.

KI im Tatort

Quelle: Tatort “Borowski und das ewige Meer“ (ARD)
Wer ist Zenaida?

Als die Kieler Polizei die Leiche der 19-jährigen Clara am Strand entdeckt, deutet zunächst alles auf ein Beziehungsdrama hin. Kurz darauf tauchen zwei weitere junge Frauenleichen am Strand auf. Die Verbindungen zwischen den Opfern erscheinen merkwürdig. Sie alle kämpften gegen ein Bauprojekt, nahmen an bizarren Ritualen teil und hatten eine enge, geheimnisvolle Beziehung zu der Frau Zenaida. Könnte es sich bei den Todesfällen um verabredete Suizide handeln? „KI im Tatort“ weiterlesen