In Deutschland und der EU gilt (Stand Februar 2026):
KI/AI-generierte Inhalte sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, wenn sie ohne menschliche kreative Leistung entstanden sind.
Wichtige Punkte zum Urheberrecht bei KI/AI-Inhalten
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- Kein Urheberrecht: Weder die KI/AI, der Programmierer noch der Nutzer, der nur einen Prompt eingibt, gelten als Urheber. Der Inhalt ist damit gemeinfrei.
- Keine Lizenzpflicht: Man muss keine Lizenzgebühren zahlen und kann die Inhalte frei bearbeiten und nutzen.
- Risiko von Abmahnungen: Wenn KI/AI-Inhalte zufällig oder durch das Training der KI/AI bestehende Werke nachahmen, können Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Besonders kritisch ist dies bei Bildern, Musik oder Texten, die stark an geschützte Werke erinnern.
Praktische Empfehlungen
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- Prüfe die Originalität: Nutze Tools, um Ähnlichkeiten zu bestehenden Werken zu erkennen.
- Kombiniere mit menschlicher Kreativität: Durch eigene Bearbeitung oder kreative Weiterverarbeitung kann man unter Umständen einen urheberrechtlichen Schutz erlangen.
- Nutze lizenzierte KI-Tools: Manche Anbieter garantieren, dass ihre KI/AI keine urheberrechtlich geschützten Inhalte reproduziert.
Aktuelle Entwicklungen
Die EU arbeitet an einer Harmonisierung des Urheberrechts für KI/AI-Inhalte, aber bisher gibt es keine abschließende Regelung.
Fazit: KI/AI-Inhalte sind praktisch frei nutzbar, aber Vorsicht bei Ähnlichkeiten zu geschützten Werken.
Tipp
Möchte man Urheber der KI-generierten Werke werden, kann man Folgendes tun:
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- Inhalte abwandeln
- Worte und/oder Farben ändern.
- Vorgenommene Abwandlungen der Inhalte dokumentieren.
- Alternativ KI/AI nur als Inspirationsquelle nutzen.
- KI/AI-Inhalte vor der Verwendung überprüfen.
- Recherchen durchführen und einen Plagiats-Scanner nutzen oder die KI/AI-Inhalte verändern.
Recht am eigenen Bild
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- Risiko bei KI/AI-generierten Personenbildern: Wenn eine KI ein Bild erzeugt, das einer realen Person ähnelt, kann das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) verletzt werden. Die abgebildete Person (oder ihr Abbild) darf nur mit Einwilligung veröffentlicht werden.
- Praktische Konsequenz: Nutze KI/AI-generierte Personenbilder nur, wenn sichergestellt ist, dass keine reale Person erkennbar ist – oder man bearbeitet echte Fotos mit Einwilligung nach.
Haftung für KI/AI-generierte Inhalte
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- Fehler und Rechtsverstöße: Wenn die KI/AI falsche Informationen verbreitet (z.B. falsche Rabattversprechen) oder Urheberrechte verletzt, ist man als Nutzer/Betreiber verantwortlich.
KI/AI-Kennzeichnungspflicht (ab 2. August 2026, EU-KI-Verordnung)
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- Anbieterpflicht: Entwickler/Anbieter von KI/AI-Systemen müssen KI/AI-generierte Inhalte kennzeichnen (z.B. durch Wasserzeichen, Disclaimer, Metadaten).
- Keine direkte Pflicht für Nutzer/Betreiber: Nicht jeder KI/AI-Inhalt muss selbst gekennzeichnet werden, es sei denn:
- Nutzung von KI/AI-Inhalte in hochriskanten Bereichen (z.B. Deepfakes in Wahlkampf, medizinische Diagnosen).
- KI/AI-Inhalte werden als menschengemacht ausgegeben (Täuschungsabsicht).
Empfehlungen für die Praxis
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- Personenbilder: Nutze nur KI/AI-Bilder, die keine realen Personen darstellen – oder bearbeite echte Fotos mit Einwilligung.
- Haftung minimieren: Prüfe KI/AI-Inhalte auf Richtigkeit und Rechtskonformität, vor der Veröffentlichung.
- Kennzeichnung: Keine KI/AI-Kennzeichen der Anbieter löschen. Bei Unsicherheit: Transparenz schaffen (z.B. „Dieser Text (Dieses Bild) wurde mit KI/AI-Unterstützung erstellt“).
Wann ist eine KI/AI-Kennzeichnung Pflicht?
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- Deepfakes
- Immer kennzeichnen, wenn realistische Inhalte (Bilder, Audio, Video) erstellt werden, die Personen in einem falschen Kontext zeigen (z.B. gefälschte Zitate, Handlungen).
- Inhalte von öffentlichem Interesse
- Kennzeichnungspflicht, wenn KI/AI-generierte Texte, Bilder oder Videos die Öffentlichkeit über wichtige Themen informieren (z.B. Nachrichten, politische Inhalte, wissenschaftliche Informationen).
- Hochriskante Anwendungen
- Immer dann, wenn KI/AI-Inhalte in sensiblen Bereichen eingesetzt werden (z.B. Medizin, Recht, Wahlkampf).
- Deepfakes
Wann ist keine Kennzeichnung nötig?
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- Bei offensichtlich künstlichen Inhalten (z.B. Fantasy-Bilder, kreative Texte, die nicht als Fakt dargestellt werden).
- Bei privater Nutzung oder internen Dokumenten, die nicht öffentlich verbreitet werden.
Wie kennzeichnen?
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- Expliziter Hinweis (z.B. „Dieser Inhalt wurde mit KI/AI-Unterstützung erstellt“).
- Keine Täuschung: Nutzer müssen erkennen können, dass es sich um KI/AI-Inhalte handelt.
Wichtig: Die Pflicht zur Kennzeichnung trifft vor allem Anbieter von KI/AI-Systemen (z.B. Wasserzeichen in Bildern), aber auch Nutzer, wenn sie KI/AI-Inhalte in den genannten Bereichen einsetzen.